Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Trier absolvierte Rechtsanwalt Stefan Zenzen sein Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz.
Im Jahr 2002 wurde er durch die Rechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war bis 2007 als Rechtsanwalt in Trier tätig. In dieser Zeit erfolgte nach erfolgreichem Abschluss der Fachanwaltsfortbildung die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Des Weiteren absolvierte Stefan Zenzen im Jahr 2004 erfolgreich die Fachanwaltsfortbildung für Strafrecht. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz ernannte ihn aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet zum Fachanwalt für Strafrecht.
Von 2008 bis 2010 war er als Justiziar in einem der weltgrößten Logistikunternehmen in Frankfurt a.M. beschäftigt, wo er u.a. sämtliche arbeitsrechtlichen Angelegenheiten des Konzerns bundesweit betreute.
Seit Dezember 2010 ist er als Rechtsanwalt wieder in Trier in der Kanzlei Kalicki & Zenzen mit den folgenden Schwerpunkten tätig:
Die regelmäßige Fortbildung auf seinen Fachgebieten sowie das Verfolgen der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung ist für Rechtsanwalt Zenzen eine Selbstverständlichkeit.
Kontakt
Fleischstraße 12
54290 Trier
Tel.: 0651 – 41214
Fax: 0651 – 48179
Mail: info@zenzen-hein.de
Montag- Donnerstag:
08:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung