Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Trier sowie des Referendariats mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht am Oberlandesgericht Koblenz wurde Herr Rechtsanwalt Hein im Jahr 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Seither ist Herr Hein als Rechtsanwalt in Trier und nunmehr seit April 2024 in der Kanzlei Zenzen, Hein & Koll. tätig und betreut erfolgreich kleine- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
Mietrecht
z.B. Kündigungsausspruch und Vorbereitung der Kündigung durch Abmahnung, Vertretung bei Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Einforderung rückständiger Miete, Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Erstellung von privaten und gewerblichen Mietverträgen, Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen bei Mängeln
Arbeitsrecht
z.B. Ausspruch von Kündigungen sowie Vertretung bei Erhalt einer Kündigung, Einforderung von Lohn- und Urlaubsabgeltungsansprüchen, erstellen und prüfen von
Arbeitsverträgen und Zeugnissen
Vertragsrecht
Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Prüfung und Verhandlungsführung bei Unternehmenskaufverträgen und Immobilienverträgen.
Erstellung individueller Verträge.
privates Baurecht
z.B. Sicherung, Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen, Vertretung bei Mängeln, Durchführung von Beweissicherungsverfahren
Inkasso / Forderungsmanagement
umfassende Beratung und Vertragsgestaltung zur Vermeidung von Forderungsausfällen, zielstrebige außergerichtliche Aufforderung des Schuldners zur Zahlung Ihrer Forderung
sowie bei Nichtzahlung, Titulierung und falls erforderlich Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Kontakt
Fleischstraße 12
54290 Trier
Tel.: 0651 – 41214
Fax: 0651 – 48179
Mail: info@zenzen-hein.de
Montag- Donnerstag:
08:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung